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Euthanasie -
der Versuch eines Referats
zu einem heiklen Thema..

Im Juni 2001

 

Inhaltsverzeichnis:

Einleitung

Was ist der Mensch?
Menschenbilder
- materialistisch-naturwissenschaftlich
- darwinistisch
- christlich-religiös

Hauptteil

Menschenwürdiges Leben
Auszug aus dem StGB
Medizinische Grundlagen
- Ärztliches Gelöbnis
- Wo sind die Grenzen der Möglichkeiten?
Selbstbestimmungsrecht des Menschen
Rolle der Angehörigen
Umgang mit Behinderten und Kranken
Euthanasie im 3. Reich
- Exkursion:
Aktion "T 4"
SS-Arzt Dr. Horst Schumann
Christliche Sterbehilfe

Schluss

Persönliches Schlusswort

 

 

Was ist der Mensch?

Wie alle ethischen Fragen hängt auch die Frage der Euthanasie stark vom Menschenbild eines Jeden ab.

- Ist der Mensch eine biologische Maschine oder ein Geschöpf Gottes?
- Ist eine befruchtete Eizelle bereits menschliches Leben, ist ein
Gehirntoter, der an die Herz-Lungen-Maschine angeschlossen ist,
dies noch?
- Was ist mit Säuglingen ohne Gehirnfunktion?

Von diesem Menschenbild hängt sogar ab, wann ein Mensch tot ist, was Sterben bedeutet.
Aus ihm leiten sich Rechte und Pflichten von Ärzten, unsere Rechtsordnung und die Rechte der Patienten und der Angehörigen her.

Menschenbilder

Materialistisch-naturwissenschaftliches Menschenbild

Grundlage:

Mensch, Pflanze und Tier sind denselben Naturgesetzen unterworfen
und müssen unter denselben festgemacht werden.

Deshalb sucht man nach Kriterien, die nur dem Menschen eigen sind. Dazu gehören Rationalität, Autonomie, Selbstbewusstsein, Empfindungsfähigkeit, Gewissen aber auch die Kommunikationsfähigkeit mit anderen, w. h. der Mensch als Gemeinschaftswesen.

Eine besondere Stellung hat der Mensch evolutionsgeschichtlich aufgrund seines Gehirns inne. Dies lässt dem Gehirn eine außerordentliche Stellung zukommen und legt nahe, menschliches Leben nach der Gehirntätigkeit zu beurteilen. (Die moderne Medizin definiert den Tod als Gehirntod!)

Für dieses Menschenbild ist also die Fragestellung typisch:

"Wann ist jemand schon / noch ein Mensch?"

Dieses Menschenbild ist in sofern materialistisch, da es annimmt, es kann dort nichts geben, wo nichts ist, d.h. wenn kein funktionsfähiges Gehirn vorhanden ist, ist dieses Wesen auch zu keinem Bewusstsein -und damit zu keinem Menschsein- fähig.

Ebenso gilt -vereinfacht gesprochen- was nicht messbar ist, ist nicht vorhanden.

Innerhalb dieses Menschenbildes gibt es die unterschiedlichsten Färbungen.

Auswirkungen:

Alles, was den eben genannten Kriterien nicht entspricht, wird einem Tier gleichgesetzt und darf als solches behandelt werden, was wiederum bedeutet: Tötung ist kein Verbrechen; es gibt keine Behandlungspflicht durch einen Arzt.

Die Vorstellung eines Gottes und Schöpfers wird weitestgehend ignoriert und sogar bewusst aus der Argumentation verdrängt.

Darwinistisches Menschenbild

Das (sozial) darwinistische Menschenbild sieht in einem Menschen nichts anderes als ein Tier. Es gelten für ihn die gleichen Prinzipien wie in der Natur, also natürliche Zuchtwahl (Selektionsprinzip) im Kampf ums Dasein. Nur die Stärksten überleben.

Dieses Menschenbild wird heute in reflektierter Weise nicht mehr vertreten, hauptsächlich angesichts des Nationalsozialismus, der seine Rassenlehre und seine "Tötung lebensunwerten Lebens" daraus abgeleitet hat. Es würde nämlich die Tötung von Kranken und Behindertren legitimieren.

Christlich-religiöses Menschenbild

Dieses Menschenbild versucht, seine Ansichten von Gott und Jesus Christus aus zu begründen.

Um es einfach auszudrücken:

Gott hat dem Menschen das Leben geschenkt. Damit steht auch dem Menschen kein Recht zu, über Leben und Tod zu entscheiden.

Menschenwürdiges Leben

Die Unantastbarkeit der menschlichen Würde verpflichtet nicht nur zur Unantastbarkeit menschlichen Lebens sondern auch zur Ermöglichung und Sicherung eines menschenwürdigen Lebens!

Kann es menschenwürdig sein, dass ein Körper am Leben erhalten wird, dessen Gehirn abgestorben ist, dessen Herz, dessen Atmung, dessen Kreislauffunktion nur noch durch Maschinen aufrecht erhalten wird?

Dürfen wir überhaupt von "menschenunwürdigem Leben" sprechen? Oder können wir nicht auch das Leben eines Kranken "menschenwürdig" gestalten?

Liegt die Qualität des Lebens des Kranken dann letztendlich an der Fürsorge der Gesunden?

Hierzu ein Auszug aus dem StGB (Strafgesetzbuch):

§ 211
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebes,
aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln
oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken
einen Menschen tötet.
§ 212
(1) Wer einen Menschen vorsätzlich tötet, ohne Mörder zu sein,
wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf
Jahren bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheits-
strafe zu erkennen.
§ 216
(1) Ist jemand durch das ausdrückliche und ernstliche Verlangen
des Getöteten zur Tötung bestimmt worden, so ist auf Freiheits-
strafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.
(2) Der Versuch ist strafbar.
§ 229
(1) Wer vorsätzlich einem anderen, um dessen Gesundheit zu
beschädigen, Gift oder andere Stoffe beibringt, welche die Gesundheit
zu zerstören geeignet sind, wird mit Freiheitsstrafe von einem bis zu
zehn Jahren bestraft.
(2) Ist durch die Handlung eine schwere Körperverletzung verursacht
worden, so ist auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren und,
wenn durch die Handlung der Tod verursacht worden ist, auf
Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren oder auf lebenslange Freiheits-
strafe zu erkennen.
§ 330c
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet,
obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten,
insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer
wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem
Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Medizinische Grundlagen:

Ärztliches Gelöbnis / hippokratischer Eid

"Bei meiner Aufnahme in den ärztlichen Berufsstand gelobe ich feierlich, mein Leben in den Dienst der Menschheit zu stellen. Ich werde meinen Beruf mit Gewissenhaftigkeit und Würde ausüben. Die Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit meiner Patienten soll oberstes Gebot meines Handelns sein. Ich werde alle mir anvertrauten Geheimnisse wahren. Ich werde mit all meinen Kräften die Ehre und die edle Überlieferung des ärztlichen Berufes aufrechterhalten und mich in meinen ärztlichen Pflichten nicht durch Religion, Nationalität, Rasse, Parteipolitik oder soziale Stellung beeinflussen lassen. Ich werde jedem Menschenleben von der Empfängnis an Ehrfurcht entgegenbringen und selbst unter Bedrohung meine ärztliche Kunst nicht in Widerspruch zu den Geboten der Menschlichkeit anwenden. Ich werde meinen Lehrern und Kollegen die schuldige Achtung erweisen. Dies alles verspreche ich feierlich auf meine Ehre."

Wo sind die Grenzen der Möglichkeiten?

In der Euthanasie-Frage ist die Rolle des Arztes besonders problematisch.

Er ist unmittelbar mit dem Leid der Patienten konfrontiert, an ihn werden eventuelle Todeswünsche herangetragen.

Ihm stehen die technischen Möglichkeiten zur Verfügung, Menschen am Leben zu erhalten und es obliegt ihm, im Einzelfall, wie er seine begrenzten Kapazitäten verantwortungsvoll einsetzt und wo er besser darauf verzichtet.

Heute ist technisch mehr möglich, als dem ethischen Gewissen unbedenklich erscheint. Der Arzt ist an seinen Heilauftrag und das gültige Recht gebunden, welches en détail jede Leidminderung für Kranke zu einem Drahtseilakt macht. Zusätzlich hat auch sein Vertrauensverhältnis zu den Patienten seine Bedeutung: er darf nichts tun, was dieses unbedingt notwendige Vertrauen zerstört.

Selbstbestimmungsrecht des Menschen

In einer Welt, in der menschliche Autonomie, Eigenverantwortung und Individualismus zu unverzichtbaren Tugenden werden, scheint es auch fast selbstverständlich, dass man auch über den eigenen Tod entscheiden will.

So verständlich dieser Wunsch ist, so schwierig ist er auch durchzuführen. Denn wo sind Kriterien dafür?

Würde man jedem Menschen das Recht auf selbstbestimmten Tod einräumen, dürfte man keinen Selbstmörder davon abhalten, sich umzubringen. "Verminderte Zurechnungsfähigkeit" wäre hier das Argument.

Aber wer stellt fest, ob es sich um Depressionen handelt, um Kurzschlussreaktionen, um Flucht oder schließlich um diesen Wunsch, endlich sterben zu dürfen, ohne von Ärzten und Apparaten davon abgehalten zu werden?

Selbstmordgedanken von depressiven Menschen dürfen nicht
als Wunsch nach Sterbehilfe interpretiert werden.

Wer soll einen Wunsch nach Sterbehilfe von einer
vorübergehenden Depression unterscheiden?

Wo verzehrt das soziale Umfeld mehr den Lebenswillen
als die Krankheit oder die Behinderung selbst?

Darf man einem Patienten das Recht auf Sterben verweigern?
Darf man das eigene Menschenbild jemanden aufzwingen?

Rolle der Angehörigen

Oft stellt ein Kranker oder ein behindertes Kind eine emotionale und auch oft finanzielle Last dar. Viele Schwerstkranke werden von Angehörigen gepflegt. Dieses Pflegen führt in den meisten Fällen zu sozialer Isolation.

Soll man Menschen, die sich voller Hingabe um die Kranken kümmern, das Recht absprechen, in einem hoffnungslosen Fall, wenn ihre eigene Kraft aufgezehrt ist und noch mehr Opfer keinen Sinn machen, in der Frage der Lebensverkürzung kein Mitspracherecht einräumen?

Leider gibt es auch den Fall, dass hinter dem Wunsch nach Euthanasie der Wunsch nach baldigem Erbe steckt.

Umgang mit Behinderten und Kranken

Das Verhältnis zu Kranken und vor Allem Behinderten und Missgebildeten ist nicht von vorneherein unverkrampft. Was im Verlauf der Evolutionsgeschichte dazu diente, kranke Tiere aus der Gruppe auszuschließen und ihrem Schicksal zu überlassen, damit die gesunden Tiere überleben und sich das kranke Erbmaterial nicht weiter fortpflanzt, das prägt auch heute noch -zumindest instinktiv- unsere Einstellung gegenüber Missgebildeten und Geisteskranken.

Der gesunde Mensch verspürt eine Abneigung gegenüber Kranken und aus dieser bloßen Abneigung wird in gruppendynamischen Prozessen schnell die Ausgrenzung.

Dies ist zum Beispiel schon daran zu sehen, dass Behindertenkliniken und -heime meist außerhalb gelegen gebaut werden und sich oft Bürgerproteste gegen solche Einrichtungen formieren.

Der Nationalsozialismus nutzte dies propagandistisch aus, so dass schließlich das entstand, was unter dem Namen "Tötung lebensunwerten Lebens" bekannt ist.

Euthanasie im 3. Reich

Die Euthanasie war vermutlich von Anfang an eingeplant. Kurz nach der Machtergreifung wurden die Pflegesätze für psychiatrische Anstalten drastisch gekürzt, was die sowieso schon schlechte Situation der Kranken noch zusätzlich verschlimmerte.

Im Jahre 1938 gingen mehrere Gesuche für den Gnadentod für Kinder ein, was zur Bildung eines hierfür zuständigen Reichsausschusses führte.

Hitler wollte wegen der möglichen Reaktion des Auslands kein Euthanasiegesetz erlassen, ordnete aber in einer kurzen, rückdatierten Euthanasieermächtigung (die selbst unter NS-Richtern umstritten war) am 1. September 1939 die Tötung an.

Die Kanzlei des Führers und einige führerunmittelbare Personen, darunter Martin Bormann, Hans Heinrich Lammers; Leonhard Conti und einige Ärzte, organisierten unter Tarnnamen wie "Reichsarbeitsgemeinschaft Heil- und Pflegeanstalten" die Ermordung von ca. 70.000 Geisteskranken und körperlich Missgebildeter im Rahmen der Aktion "T 4".

Die Tötungen mit Kohlenmonoxid erfolgten in Grafeneck / Württemberg, (was übrigens das erste "Euthanasie-Zentrum" war, welches in Betrieb genommen wurde) Brandenburg-Havel, Hartheim / Linz, Sonnenstein / Sachsen, Bernburg und Hadamer / Limburg. Trotz strengster Geheimhaltung werden die Morde bekannt.

Am 1. August 1940 protestierten die katholischen Bischöfe bei Hitler, dem folgten am 6. Juli 1941 in einem Hirtenbrief weitere Proteste auch evangelischer Kirchenführer. Im Dezember 1941 wurde "T 4" eingestellt, dezentral gingen die Morde aber in vielen Anstalten durch Tabletten, Spritzen oder durch Hungerkost weiter.

Eine Aktion Sonderbehandlung "14 f 13" beginnt in Frühjahr 1941: Dabei werden etwa 20.000 keineswegs unheilbar kranke Konzerntrationslager-Häftlinge ausgemustert und vergast.

"T 4"

stand für Tiergartenstr. 4 in Berlin, eine zentrale Dienststelle, Organ der sog. "Kanzlei des Führers". Die Aktion "T4" beinhaltete:

Tötung geistig behinderter Kinder, 1939 begonnen und bis Kriegsende
fortgesetzt.

Tötung von Patienten der Heil- und Pflegeanstalten.

"Wilde Euthanasie", nachdem die Aktion "T 4" offiziell eingestellt war,
bis Kriegsende.

Tötung der psychisch kranken und arbeitsunfähigen Häftlinge
in den KZ`s Frühjahr 1941-1945 ("Aktion 13 f 14").

In den Jahren 1940 und 1941 wurden in Deutschland 5 Heil- und Pflegeanstalten und die Strafanstalt Brandenburg zu Mordanstalten umgewandelt.

Anstalt Zeitraum Opfer
Grafeneck
Brandenburg
Bernburg
Hadamar
Hartheim
Sonnenstein
Jan - Dez 1940
Jan/Feb - Sept 1940
Sept - Aug 1941
Jan - Aug 1941
Mai - Aug 1941
Juni - Aug 1941
9.839
9.772
8.601
10.072
18.269
13.720

Kinder wurden durch die Verabreichung von Spritzen oder durch Überdosierung von Medikamenten getötet.
Für die Erwachsenen wurden Gaskammern eingerichtet, als Gas wurde meistens Kohlenmonoxid verwendet.
Nach der Tötung wurden die Leichen verbrannt.

Makaber ist daran, dass die Totenscheine samt Todesursache bereits vorgedruckt waren. Die zuständige Abteilung wurde als "Trostbriefabteilung" bezeichnet.

SS-Arzt Dr. Horst Schumann
Oberleutnant der Luftwaffe und SS-Sturmbannführer

Geboren 1906 in Halle an der Saale als Sohn eines praktischen Arztes.

Mitglied der NSDAP seit 1930, seit 1932 in der SA.

Schumann promovierte 1933 in Halle zum Dr. med. und wurde 1934 beim Gesundheitsamt Halle eingestellt.

1939 bei Kriegsbeginn wurde er als Unterarzt zur Luftwaffe eingezogen.

1939 wurde er von Viktor Brack, dem Leiter der Aktion T4, aufgefordert, sich als Arzt an der Euthanasie zu beteiligen. Nach kurzer Bedenkzeit sagte er zu.

Januar 1940 wurde Schumann Leiter der Euthanasie-Anstalt Grafeneck in Württemberg, wo die Menschen durch Motorenabgase getötet wurden.

Im Sommer 1940 wurde er Direktor der Anstalt Sonnenstein bei Pirma in Sachsen.

Bei Anlauf der Aktion "14 f 13" war Schumann Mitglied der Ärztekommission, die in den Konzentrationslagern Auschwitz, Buchenwald, Dachau, Flössenbürg, Groß-Rosen, Mauthausen und Neuengamme arbeitsunfähige und besonders schwache Häftlinge aussuchte und an die Euthanasieanstalten zur Vergasung überstellte.

Am 28. Juli 1941 kam Schumann das erste Mal nach Auschwitz, wo er fast 600 Häftlinge selektierte, die in die Haftanstalt nach Sonnenstein bei Pirma gebracht und ermordet wurden.

Eineinhalb Jahre später kehrte er nach Auschwitz zurück, um nun mit Röntgenstrahlungen eine "kostengünstige und zeitsparende" Massensterilisation an Männern und Frauen
zu erproben. Keines seiner zahlreichen Opfer überlebte.

1944 verließ Schumann Auschwitz.

Im Sommer 1945 tauchte er in Gladbeck auf, wo er sich polizeilich meldete und zum städtischen Sportarzt bestellt wurde. Mit einem Flüchtlingskredit (!) eröffnete er 1949 eine eigene Praxis und fiel erst 1951 den Behörden als gesuchter NS-Verbrecher auf. Schumann konnte fliehen. Nach eigenen Angaben war er in den nächsten Jahren als Schiffsarzt tätig, arbeitete 1955 im Sudan, wo er 1959 über Nigeria und Libyen nach Ghana floh.

Erst 1966 wurde Schumann an die BRD ausgeliefert.

Im September 1970 wurde der Prozess gegen Schumann eröffnet, aber bereits im darauffolgenden Jahr wegen zu hohem Blutdrucks des Angeklagten unterbrochen.

Schumann wurde in aller Stille am 29. Juli 1972 aus dem Gefängnis entlassen.

Den Rest seines Lebens verbrachte er in Frankfurt, wo er am 5. Mai 1983, elf Jahre nach seiner Haftentlassung, starb.

Ärztliche Atteste hatten ihn vor einer Verurteilung und Strafhaft bewahrt.

Christliche Sterbehilfe

Unter Christen ist es weitestgehend unbestritten, dass aktive Sterbehilfe oder zumeist auch Beihilfe zum Selbstmord außer Frage stehen.

Aber gerade wenn man die Liebe Gottes leben will, kann man das Leid des Sterbenden nicht ignorieren. Kann der christliche Glaube Alternativen bieten, einen neuen Weg zu weisen?

Die Hauptaufgabe bei christlicher Sterbehilfe besteht im Begleiten des Sterbenden, im Zuhören, im Hoffnung vermitteln, in aktiver Seelsorge.

Persönliches Schlusswort

Wir tun uns schwer mit dem Tod an sich und demzufolge ebenso mit dem Gedanken, jemandem sogar über diese Schwelle ins Ungewisse zu helfen - ja sogar schon, ihn bis dorthin zu begleiten.
Bevor man sich hierzulande mit einer Zulassung der aktiven Sterbehilfe befassen kann wird noch viel Arbeit an der Gesellschaft nötig sein, um überhaupt zu begreifen, warum jeder auch den Tod "verdient" hat. Es wäre wünschenswert, nicht nur das Recht auf ein würdevolles Leben, sondern auch das Recht auf einen würdevollen Tod zu haben, aber leider ist -wie bei so Vielem, was ursprünglich zur Hilfe für Wenige gedacht war- zu befürchten, dass auch mit der aktiven Sterbehilfe Schindluder getrieben werden wird - und dass moralische Werte dem des Geldes untergeordnet zu werden drohen.
Nur wenn man sich der Gefahr, die aktive Sterbehilfe auch mit sich bringen kann, bewusst ist, und man mit außerordentlichem Feingefühl und Respekt an dieses Thema herantritt, kann man überhaupt eine vernünftige Diskussion führen und sich verantwortlich um den sehnlichsten und menschlichsten Wunsch vieler Todkranker kümmern, diese Welt in Ruhe und ohne Schmerzen verlassen zu dürfen.
Und das wird dauern. Wir sind schließlich in Deutschland..

letzte Änderung: 06.12.2004